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HEALTH CENTER: Multiple Sklerose


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© Stockdisc / Michlmayr

Health Center: Leben mit MS

Wertvolle Tipps und Information von ExpertInnen

Arbeit und MS

Die Diagnose "Multiple Sklerose" drängt Menschen häufig viel zu schnell in die Ecke der "eingeschränkt Leistungsfähigen" oder "Behinderten", obwohl keinerlei Beeinträchtigungen erkennbar sind. Tatsache ist vielmehr: MS führt nicht zwangsläufig zur Arbeitsunfähigkeit. Patientinnen und Patienten sind meist in der Lage, ihre Ausbildung zu absolvieren oder ihren Beruf über lange Zeitstrecken ohne größere Beeinträchtigungen auszuüben.


Wem muss ich von der Krankheit erzählen?

Eine MS-Erkrankung ist nicht meldepflichtig, muss dem Arbeitgeber also im Normalfall nicht anvertraut werden. Die Ausnahme von der Regel sind diesbezüglich Berufe und Tätigkeiten, bei deren Ausübung durch die MS ein erhöhtes Unfallrisiko für die Patienten selbst oder andere bestehen könnte (z.B. Flugzeugpiloten, Kranführer etc.). Sobald äußere Anzeichen wie anhaltende Müdigkeit oder Sprachstörungen erkennbar sind, sollte man sich überlegen, offen über die Krankheit zu sprechen, um nicht plötzlich mit unangenehmen Gerüchten (wie z.B. heimlich zu trinken) konfrontiert zu sein.


Sag ich’s den Kollegen?

Ob Patienten wollen, dass jemand von ihrer Erkrankung erfährt oder nicht, kommt immer auf die jeweilige Situation, auf den Arbeitsplatz, auf das persönliche Verhältnis zu den Kolleginnen und Kollegen sowie auf die eigene Einstellung an. Das müssen Sie allerdings nicht über Nacht entscheiden, lassen Sie sich dafür ruhig etwas Zeit.

Im Zweifelsfall kann es mitunter auch hilfreich sein, den Kollegen mitzuteilen, man habe etwas Ähnliches wie Rheuma - einer bekannteren chronischen Erkrankung, die aber nicht so negativ bzw. mit Angst besetzt ist. Es kann für MS-Patienten natürlich auch Vorteile bringen, sich jemandem am Arbeitsplatz - etwa engen Mitarbeitern, mit denen man sich gut versteht - anzuvertrauen. Wer über Ihre Krankheit Bescheid weiß, kann besser Rücksicht auf Sie nehmen.


Mehr Pausen, weniger Hitze, leichte Kost

Wenn es darum geht, Ihren Beruf möglichst lange möglichst gut auszuüben, können folgende Tipps hilfreich sein:

  • Vermeiden Sie Überlastungen - an manchen Tagen steht Ihnen weniger Energie zur Verfügung als an anderen. Achten Sie auf Ihre Grenzen.
  • Machen Sie Entspannungspausen - trinken Sie eine Tasse Tee, gehen Sie ein paar Schritte, öffnen Sie das Fenster und atmen Sie frische Luft.
  • Trinken Sie ausreichend - Wasser, Saft, Kräutertee.
  • Vermeiden Sie Hitze - sorgen Sie dafür, dass Ihr Arbeitsplatz schattig und eher kühl ist.
  • Leichte Kost hält den Kopf frei und den Körper fit. Omega-6-Fettsäuren (z.B. in Fisch) sind beste "Nervennahrung".

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Diagnose bereits in einem Beruf tätig sind, der mit reichlich Stress und körperlicher Anstrengung verbunden ist, sollten Sie einen Jobwechsel in Ihre Überlegungen einbeziehen. Wenn Sie in einem größeren Unternehmen arbeiten, können Sie sich beim Betriebsarzt oder beim Betriebsrat erkundigen, ob eine berufliche Veränderung innerhalb des Betriebs möglich ist.


Wohin kann man sich bei Behinderung wenden?

Wenn es im Verlauf der MS-Erkrankung zu Behinderungen kommt, können Patienten verschiedene Rechte geltend machen. Das Bundessozialamt hilft in arbeitsrechtlichen Belangen und unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber unter anderem in den folgenden Bereichen:

  • Klärung des Berufswunsches und der entsprechenden Eignung bei Jugendlichen
  • Qualifizierung für den Beruf (Aufbau persönlicher und fachlicher Stärken)
  • Ausstattung des Arbeitsplatzes mit erforderlichen (technischen) Hilfsmitteln
  • Verbesserung der Mobilität von MS-Patienten
  • Vergabe von Beihilfen (Integrationsbeihilfe, Leistungsminderungsbeihilfe) zur Erlangung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen

Unter bestimmten Voraussetzungen stellt das Bundessozialamt auch Assistenten mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen bereit. Dazu zählen:

  • Arbeitsassistenten, die bei der Berufssuche helfen, im Job sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber beraten und auch bei Behördenwegen unterstützen. Sie beraten auch, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist oder Konflikte auftreten.
  • Persönliche Assistenten, die Arbeitnehmern mit körperlichen Handikaps zum und vom Arbeitsplatz begleiten und bei der Bewältigung des Tagesablaufs unterstützen.
  • Berufsausbildungs¬assistenten, die Patienten beim Erwerb zusätzlicher Qualifikationen unterstützen.


Was bedeutet "Begünstigt Behindert"?

Menschen mit Behinderung können beim Bundessozialamt um eine Aufnahme in den Kreis der Begünstigten Behinderten ansuchen. Nach einer ärztlichen Untersuchung wird der Feststellbescheid erteilt, in dem der Grad der Behinderung festgehalten wird.

Der Feststellbescheid führt zu folgenden Rechten:

  • Erhöhter Kündigungsschutz (nur mit Zustimmung des Behindertenausschusses)

    Ausnahmen:
    • in den ersten sechs Monaten einer Anstellung
    • bei einvernehmlicher Kündigung
    • bei befristeten Arbeitsverhältnissen und
    • bei berechtigter fristloser Entlassung
    Um eine Kündigung zu verhindern, werden vermittelnde Gespräche geführt.
  • Förderungen (Dienstgeberlohnförderungen, technische und Mobilitätshilfen, Arbeitsplatz-Adaptierungen, Aus- und Weiterbildungen)
  • Zusatzurlaub (soweit im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder Betriebsvereinbarungen vorgesehen)
  • Lohnsteuerfreibetrag (ab einem Behinderungsgrad von 25 Prozent; Antrag ist beim Finanzamt zu stellen)
  • Fahrpreisermäßigungen (z.B. ÖBB ab einem Behinderungsgrad von 70 Prozent)


Ausgleichstaxe und Prämie

Ab 25 Beschäftigten ist jeder Dienstgeber verpflichtet, eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen, oder eine Ausgleichstaxe (ca. 200 €/Monat) an das Bundessozialamt zu bezahlen. Wenn Betriebe Lehrlinge oder Arbeitnehmer aus dem Kreis der begünstigten Behinderten anstellen, bekommen sie eine monatliche Prämie in Höhe der Ausgleichstaxe.


Welche möglichen Förderungen gibt es für Dienstgeber?

  • Neben den Prämien für die Anstellung begünstigter Behinderter werden Zuschüsse zu Umbauarbeiten für eine behindertengerechte Arbeitsplatzumgebung gewährt.
  • Integrationsbeihilfe für die Neubegründung eines Dienstverhältnisses: Zuschüsse für maximal drei Jahre (Obergrenze: Euro 1000.-/Monat)
  • Leistungsminderungsbeihilfe (Obergrenze: Euro 650.-/Monat)
  • Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe bei der Gefährdung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes bis maximal Euro 1000.-
  • Zuschüsse zur Schaffung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen.

Auf die genannten Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch.


Welche Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung gibt es?

Derzeit gibt es in Wien, Linz, Kapfenberg, Graz und Klagenfurt Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentren (BBRZ). An diesen Stützpunkten wird medizinische und psychologische Rehabilitation mit beruflicher Aus- und Weiterbildung kombiniert. Nach einer genauen Diagnosestellung werden durch Tests und im Gespräch mit den Patienten Interessen und Fähigkeiten mit Möglichkeiten der beruflichen Orientierung abgestimmt. Ein eigenes Netzwerk ("Neuronetzwerk") stellt Kontakte zwischen Patienten und Arbeitgebern her und kontaktiert mögliche Kostenträger.


AMS - Arbeitsmarktservice
Eine Abteilung für berufliche Rehabilitation gibt es in jeder Regionalstelle.


Bundessozialämter

Babenbergerstraße 5
1010 Wien
Tel.: 01/588 31-0
Fax: 01/586 20 16
bundessozialamt.wien1@basb.gv.at
Grenzgasse 11/3
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/31 22 24
bundessozialamt.noe1@basb.gv.at

Hauptstraße 33a
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/64046
Fax: 02682/64046-112
bundessozialamt.bgl1@basb.gv.at
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel.: 0732/760 4-0
Fax: 0732/7604-400
bundessozialamt.ooe@basb.gv.at
Auerspergstraße 67a
5020 Salzburg
Tel.: 0662 / 88 9 83 - 0
Fax: 0662 / 88 9 83 - 499
bundessozialamt.sbg1@basb.gv.at
Babenbergerstraße 35
8021 Graz
Tel.: 0316/7090-0
Fax: 0316/7090/501
bundessozialamt.stmk1@basb.gv.at
Kumpfgasse 23
9010 Klagenfurt
Tel.: 0463/5864-0
Fax: 0463/5864/888
bundessozialamt.ktn@basb.gv.at
Herzog Friedrichstraße 3
6010 Innsbruck
Tel.: 0512/563 101-03
Fax: 0512/582 609
bundessozialamt.tirol1@basb.gv.at
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel.: 05574/6838
Fax: 05574/68 38/5
bundessozialamt.vlbg@basb.gv.at


BBRZ - Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentren

BBRZ Wien
Geiselbergstraße 26-32
1110 Wien
01/740 22-0
office@bbrz-wien.at
BBRZ Reha-Service
Grillparzerstr. 50, PF 343
4020 Linz
0732-69 22-5991
kundenservice@bfi-bbrz.at
BBRZ Standort Kapfenberg
Paula-Wallisch-Platz 1
8605 Kapfenberg
03862-2992-0
office@bbrz-stmk.at
BBRZ Standort Graz
Asperngasse 2-3
8020 Graz
0316-57 76 74-0
office@bbrz-stmk.at
BBRZ Standort Klagenfurt
Fischlstraße 5
9020 Klagenfurt
0463-31 85 40
office@bbrz-stmk-karnten.at


Adressen der Integrativen Betriebe

Hier können Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen Arbeit finden:

Geschützte Werkstätte
Vomp-Schwarz GmbH

Au 22, 6130 Fiecht
6130 Vomp/Schwarz
05242/647 46-0,
Fax: 05242/726 44

ARGE Salzburg
Geschützte Werkstätten GmbH

Linzer Bundesstraße 6
5020 Salzburg
0662/64 03 60-0,
Fax: 0662/64 03 60-9
e-mail: office@gw-salzburg.com
Teamwork Holz- und
Kunststoffverarbeitung GmbH

Jaxstraße 10-12
4020 Linz
0732/65 34 92-0,
Fax: 0732/65 34 92-20
e-mail: office@team-work.at
ABC Service & Produktion
Geschützte Werkstätte Kärnten GmbH

Fischlstraße 40
9020 Klagenfurt
0463/354 40-0,
Fax: 0463/354 40-18
e-mail: info@abc-klagenfurt.co.at
Team Styria
Werkstätten GmbH

Triesterstraße 388-390
8055 Puntigam
0316/29 55 46-0,
Fax: 0316/29 55 46-53
e-mail: office@teamstyria.at
Geschützte Werkstätte
St. Pölten GmbH

Hnilickagasse 6
3100 St.Pölten
02742/745 11,
Fax: 02742/732 56
e-mail: gw@gw-stpoelten.com
Geschützte Werkstätte
Wr. Neustadt GmbH

Lachtengasse 55
2700 Wr. Neustadt
02622/213 39-0
office@geschuetzte-werkstaette-wr-
neustadt.at
Werkstättenzentrum GmbH
Tannhäuserplatz 2
1150 Wien
01/985 91 66-0,
Fax: 01/985 91 66-55
e-mail: office@wienwork.at


Erstautor: Dr. Sabrina Masek, Medizinjournalistin

Zeitpunkt der Ersterstellung: Mai 2007


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