HEALTH CENTER: Multiple Sklerose
Arbeit und MS
Die Diagnose "Multiple Sklerose" drängt Menschen häufig viel zu schnell in die Ecke der "eingeschränkt Leistungsfähigen" oder "Behinderten", obwohl keinerlei Beeinträchtigungen erkennbar sind. Tatsache ist vielmehr: MS führt nicht zwangsläufig zur Arbeitsunfähigkeit. Patientinnen und Patienten sind meist in der Lage, ihre Ausbildung zu absolvieren oder ihren Beruf über lange Zeitstrecken ohne größere Beeinträchtigungen auszuüben.
Wem muss ich von der Krankheit erzählen?
Eine MS-Erkrankung ist nicht meldepflichtig, muss dem Arbeitgeber also im Normalfall nicht anvertraut werden. Die Ausnahme von der Regel sind diesbezüglich Berufe und Tätigkeiten, bei deren Ausübung durch die MS ein erhöhtes Unfallrisiko für die Patienten selbst oder andere bestehen könnte (z.B. Flugzeugpiloten, Kranführer etc.). Sobald äußere Anzeichen wie anhaltende Müdigkeit oder Sprachstörungen erkennbar sind, sollte man sich überlegen, offen über die Krankheit zu sprechen, um nicht plötzlich mit unangenehmen Gerüchten (wie z.B. heimlich zu trinken) konfrontiert zu sein.
Sag ich’s den Kollegen?
Ob Patienten wollen, dass jemand von ihrer Erkrankung erfährt oder nicht, kommt immer auf die jeweilige Situation, auf den Arbeitsplatz, auf das persönliche Verhältnis zu den Kolleginnen und Kollegen sowie auf die eigene Einstellung an. Das müssen Sie allerdings nicht über Nacht entscheiden, lassen Sie sich dafür ruhig etwas Zeit.
Im Zweifelsfall kann es mitunter auch hilfreich sein, den Kollegen mitzuteilen, man habe etwas Ähnliches wie Rheuma - einer bekannteren chronischen Erkrankung, die aber nicht so negativ bzw. mit Angst besetzt ist. Es kann für MS-Patienten natürlich auch Vorteile bringen, sich jemandem am Arbeitsplatz - etwa engen Mitarbeitern, mit denen man sich gut versteht - anzuvertrauen. Wer über Ihre Krankheit Bescheid weiß, kann besser Rücksicht auf Sie nehmen.
Mehr Pausen, weniger Hitze, leichte Kost
Wenn es darum geht, Ihren Beruf möglichst lange möglichst gut auszuüben, können folgende Tipps hilfreich sein:
- Vermeiden Sie Überlastungen - an manchen Tagen steht Ihnen weniger Energie zur Verfügung als an anderen. Achten Sie auf Ihre Grenzen.
- Machen Sie Entspannungspausen - trinken Sie eine Tasse Tee, gehen Sie ein paar Schritte, öffnen Sie das Fenster und atmen Sie frische Luft.
- Trinken Sie ausreichend - Wasser, Saft, Kräutertee.
- Vermeiden Sie Hitze - sorgen Sie dafür, dass Ihr Arbeitsplatz schattig und eher kühl ist.
- Leichte Kost hält den Kopf frei und den Körper fit. Omega-6-Fettsäuren (z.B. in Fisch) sind beste "Nervennahrung".
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Diagnose bereits in einem Beruf tätig sind, der mit reichlich Stress und körperlicher Anstrengung verbunden ist, sollten Sie einen Jobwechsel in Ihre Überlegungen einbeziehen. Wenn Sie in einem größeren Unternehmen arbeiten, können Sie sich beim Betriebsarzt oder beim Betriebsrat erkundigen, ob eine berufliche Veränderung innerhalb des Betriebs möglich ist.
Wohin kann man sich bei Behinderung wenden?
Wenn es im Verlauf der MS-Erkrankung zu Behinderungen kommt, können Patienten verschiedene Rechte geltend machen. Das Bundessozialamt hilft in arbeitsrechtlichen Belangen und unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber unter anderem in den folgenden Bereichen:
- Klärung des Berufswunsches und der entsprechenden Eignung bei Jugendlichen
- Qualifizierung für den Beruf (Aufbau persönlicher und fachlicher Stärken)
- Ausstattung des Arbeitsplatzes mit erforderlichen (technischen) Hilfsmitteln
- Verbesserung der Mobilität von MS-Patienten
- Vergabe von Beihilfen (Integrationsbeihilfe, Leistungsminderungsbeihilfe) zur Erlangung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen
Unter bestimmten Voraussetzungen stellt das Bundessozialamt auch Assistenten mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen bereit. Dazu zählen:
- Arbeitsassistenten, die bei der Berufssuche helfen, im Job sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber beraten und auch bei Behördenwegen unterstützen. Sie beraten auch, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist oder Konflikte auftreten.
- Persönliche Assistenten, die Arbeitnehmern mit körperlichen Handikaps zum und vom Arbeitsplatz begleiten und bei der Bewältigung des Tagesablaufs unterstützen.
- Berufsausbildungs¬assistenten, die Patienten beim Erwerb zusätzlicher Qualifikationen unterstützen.
Was bedeutet "Begünstigt Behindert"?
Menschen mit Behinderung können beim Bundessozialamt um eine Aufnahme in den Kreis der Begünstigten Behinderten ansuchen. Nach einer ärztlichen Untersuchung wird der Feststellbescheid erteilt, in dem der Grad der Behinderung festgehalten wird.
Der Feststellbescheid führt zu folgenden Rechten:
- Erhöhter Kündigungsschutz (nur mit Zustimmung des Behindertenausschusses)
Ausnahmen:- in den ersten sechs Monaten einer Anstellung
- bei einvernehmlicher Kündigung
- bei befristeten Arbeitsverhältnissen und
- bei berechtigter fristloser Entlassung
- Förderungen (Dienstgeberlohnförderungen, technische und Mobilitätshilfen, Arbeitsplatz-Adaptierungen, Aus- und Weiterbildungen)
- Zusatzurlaub (soweit im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder Betriebsvereinbarungen vorgesehen)
- Lohnsteuerfreibetrag (ab einem Behinderungsgrad von 25 Prozent; Antrag ist beim Finanzamt zu stellen)
- Fahrpreisermäßigungen (z.B. ÖBB ab einem Behinderungsgrad von 70 Prozent)
Ausgleichstaxe und Prämie
Ab 25 Beschäftigten ist jeder Dienstgeber verpflichtet, eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen, oder eine Ausgleichstaxe (ca. 200 €/Monat) an das Bundessozialamt zu bezahlen. Wenn Betriebe Lehrlinge oder Arbeitnehmer aus dem Kreis der begünstigten Behinderten anstellen, bekommen sie eine monatliche Prämie in Höhe der Ausgleichstaxe.
Welche möglichen Förderungen gibt es für Dienstgeber?
- Neben den Prämien für die Anstellung begünstigter Behinderter werden Zuschüsse zu Umbauarbeiten für eine behindertengerechte Arbeitsplatzumgebung gewährt.
- Integrationsbeihilfe für die Neubegründung eines Dienstverhältnisses: Zuschüsse für maximal drei Jahre (Obergrenze: Euro 1000.-/Monat)
- Leistungsminderungsbeihilfe (Obergrenze: Euro 650.-/Monat)
- Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe bei der Gefährdung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes bis maximal Euro 1000.-
- Zuschüsse zur Schaffung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen.
Auf die genannten Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch.
Welche Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung gibt es?
Derzeit gibt es in Wien, Linz, Kapfenberg, Graz und Klagenfurt Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentren (BBRZ). An diesen Stützpunkten wird medizinische und psychologische Rehabilitation mit beruflicher Aus- und Weiterbildung kombiniert. Nach einer genauen Diagnosestellung werden durch Tests und im Gespräch mit den Patienten Interessen und Fähigkeiten mit Möglichkeiten der beruflichen Orientierung abgestimmt. Ein eigenes Netzwerk ("Neuronetzwerk") stellt Kontakte zwischen Patienten und Arbeitgebern her und kontaktiert mögliche Kostenträger.
AMS - Arbeitsmarktservice
Eine Abteilung für berufliche Rehabilitation gibt es in jeder Regionalstelle.
Bundessozialämter
|
Babenbergerstraße 5 1010 Wien Tel.: 01/588 31-0 Fax: 01/586 20 16 bundessozialamt.wien1@basb.gv.at |
Grenzgasse 11/3 3100 St. Pölten Tel.: 02742/31 22 24 bundessozialamt.noe1@basb.gv.at |
| Hauptstraße 33a 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/64046 Fax: 02682/64046-112 bundessozialamt.bgl1@basb.gv.at |
Gruberstraße 63 4021 Linz Tel.: 0732/760 4-0 Fax: 0732/7604-400 bundessozialamt.ooe@basb.gv.at |
| Auerspergstraße 67a 5020 Salzburg Tel.: 0662 / 88 9 83 - 0 Fax: 0662 / 88 9 83 - 499 bundessozialamt.sbg1@basb.gv.at |
Babenbergerstraße 35 8021 Graz Tel.: 0316/7090-0 Fax: 0316/7090/501 bundessozialamt.stmk1@basb.gv.at |
| Kumpfgasse 23 9010 Klagenfurt Tel.: 0463/5864-0 Fax: 0463/5864/888 bundessozialamt.ktn@basb.gv.at |
Herzog Friedrichstraße 3 6010 Innsbruck Tel.: 0512/563 101-03 Fax: 0512/582 609 bundessozialamt.tirol1@basb.gv.at |
| Rheinstraße 32/3 6903 Bregenz Tel.: 05574/6838 Fax: 05574/68 38/5 bundessozialamt.vlbg@basb.gv.at |
BBRZ - Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentren
| BBRZ Wien Geiselbergstraße 26-32 1110 Wien 01/740 22-0 office@bbrz-wien.at |
BBRZ Reha-Service Grillparzerstr. 50, PF 343 4020 Linz 0732-69 22-5991 kundenservice@bfi-bbrz.at |
| BBRZ Standort Kapfenberg Paula-Wallisch-Platz 1 8605 Kapfenberg 03862-2992-0 office@bbrz-stmk.at |
BBRZ Standort Graz Asperngasse 2-3 8020 Graz 0316-57 76 74-0 office@bbrz-stmk.at |
| BBRZ Standort Klagenfurt Fischlstraße 5 9020 Klagenfurt 0463-31 85 40 office@bbrz-stmk-karnten.at |
Adressen der Integrativen Betriebe
Hier können Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen Arbeit finden:
| Geschützte Werkstätte Vomp-Schwarz GmbH Au 22, 6130 Fiecht 6130 Vomp/Schwarz 05242/647 46-0, Fax: 05242/726 44 |
ARGE Salzburg Geschützte Werkstätten GmbH Linzer Bundesstraße 6 5020 Salzburg 0662/64 03 60-0, Fax: 0662/64 03 60-9 e-mail: office@gw-salzburg.com |
| Teamwork
Holz- und Kunststoffverarbeitung GmbH Jaxstraße 10-12 4020 Linz 0732/65 34 92-0, Fax: 0732/65 34 92-20 e-mail: office@team-work.at |
ABC Service & Produktion Geschützte Werkstätte Kärnten GmbH Fischlstraße 40 9020 Klagenfurt 0463/354 40-0, Fax: 0463/354 40-18 e-mail: info@abc-klagenfurt.co.at |
| Team Styria Werkstätten GmbH Triesterstraße 388-390 8055 Puntigam 0316/29 55 46-0, Fax: 0316/29 55 46-53 e-mail: office@teamstyria.at |
Geschützte Werkstätte St. Pölten GmbH Hnilickagasse 6 3100 St.Pölten 02742/745 11, Fax: 02742/732 56 e-mail: gw@gw-stpoelten.com |
| Geschützte Werkstätte Wr. Neustadt GmbH Lachtengasse 55 2700 Wr. Neustadt 02622/213 39-0 office@geschuetzte-werkstaette-wr- neustadt.at |
Werkstättenzentrum GmbH Tannhäuserplatz 2 1150 Wien 01/985 91 66-0, Fax: 01/985 91 66-55 e-mail: office@wienwork.at |
| Erstautor: Dr. Sabrina Masek, Medizinjournalistin |
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